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Schulden der öffentlichen Hand
Stellen wir uns einmal folgende individuelle Lebenssituation vor:
Wir sind nicht gerade gut situiert, aber kommen doch einigermaßen über die Runden. Unserer Frau geht es gut, unseren Kindern ebenfalls. Ja, es könnte besser sein. Die Bildung der Kinder ist nicht optimal, das Zuhause könnte deutlich schöner sein, auch und vor allem für die Kinder, und wir selber… naja, wollen wir nicht klagen….
Eigentlich doch. Es gibt genug zu klagen. Wir können uns nicht die allerbesten Lebensmittel leisten. Zumindest nicht die teuersten. Unsere Altersvorsorge müsste besser sein. Und würden die Kinder eine bessere Ausbildung genießen wären ihre Zukunftschancen ebenfalls besser. Ganz zu schweigen von Dingen wie einem Eigenheim, ein schickeres Auto, einem luxuriöseren Urlaub.
Stellen wir uns nun vor, es kommt ein Banker des Weges, der uns Linderung verspricht. Er wird uns nicht alles geben können wovon wir träumen. Aber es wird wohl ein ganzes Stückchen besser werden. Wie macht er das? Nun, es handelt sich um einen Banker. Und diese Menschen handeln nun einmal mit Geld. Er bietet uns also ein Darlehen an. Sagen wir 20.000 €, damit kommt man schon recht weit. Freilich werden wir entgegnen müssen, dass wir das wohl nicht zurückzahlen können. Schließlich kommen wir ja schon so kaum über die Runden. Wir werden ihn fragen müssen, wie er sich das vorstellt und welche Sicherheiten er benötigt. Stellen wir uns vor, er antwortet, dass keinerlei Sicherheiten nötig sind. Und wir müssten es auch nicht zurückzahlen. Das einzige was er benötigt ist die schriftliche Verpflichtung, dass irgendwann unsere Kinder das alles zurückzahlen werden. Es sei damit ja nicht unser Problem.
Wie würden Sie entscheiden? Ich gehe davon aus, dass sie diesen Vorschlag zurückweisen würden. Sie würden es vermutlich als unmoralisch empfinden, ihre Kinder in der Art ungefragt zu verpflichten. Habe ich recht?
Stellen wir uns jedoch vor, sie würden dem doch zustimmen. Der Grund hierfür ist erst einmal nicht relevant. stellen wir uns weiter vor, dass sie irgendwann eine Gehaltserhöhung bekommen. Würden Sie diese nun nutzen, um möglichst schnell das Darlehen zu tilgen um Ihre Kinder zu entlasten? Oder würden Sie das zusätzliche Einkommen für Konsum verwenden? Schließlich fordert niemand das Darlehen zurück. Lediglich muss es eben irgendwann von ihren Kindern getilgt werden. Ich gehe davon aus, dass sie selbstverständlich möglichst schnell das Darlehen tilgen würden. Habe ich recht?
Vermutlich ist die Antwort auf beide Fragen klar. Und dennoch handeln wir als Gesellschaft völlig gegenteilig. Eigentlich mangelt es uns an nichts, insbesondere im Vergleich zu anderen. Ich meine mit „uns“ die Gesellschaft in der Gesamtheit. Härtefälle gibt es selbstverständlich, und die sollen keinesfalls klein geredet werden. Und dennoch nehmen wir lieber neue Schulden auf als an unseren Lebensstandard Einschränkungen vorzunehmen. Die Schulden werden irgendwann unsere Kinder begleichen müssen. Gefragt werden sie nicht, sie sind ja auch nicht wahlberechtigt.
So geht es seit Jahrzehnten. Die Schulden der öffentlichen Hand liegen bei über 20.000 € pro Kopf. Die letzten Jahre gab es Ausnahmen, es gab teilweise sogar Haushaltsüberschüsse. Aber in der längeren Betrachtung sind dies eben absolute Ausnahmen. Und kommt es mal zu Haushaltsüberschüssen schreien wir nach steuerlichen Entlastungen. Besonders spannend ist, dass meistens die Überschrift „sozial“ über diesen Forderungen steht. Die Zeche werden jedoch unsere Kinder zahlen müssen. Was ist also sozial?
Fakt ist: wir verhalten uns als Gesellschaft so wie wir es als Privatpersonen vermutlich niemals tun würden. Das erscheint doch recht sinnbefreit.
Beitrag aus 2023
Das Verbot des Verbotes
Wir sind einem neuen Phänomen ausgesetzt. Das Verbotsverbot. Unter dem Deckmäntelchen eines falsch verstandenen Freiheitsbegriffs kanzeln wir Verbote, die dem Schutz der Grundrechte und der Gesellschaft dienen, als freiheitseinschränkend ab. „Verbotspartei“ ist eines der Schlagworte wenn es darum geht, sich gegen die Regulierung klimaschädlichen Verhaltens zu stemmen.
Dabei gehen auch und gerade sehr liberale Denker davon aus, dass einerseits Freiheitsrechte dann eingeschränkt werden dürfen, ja sollen, wenn diese Einschränkungen dem Schutz der Gemeinschaft als ganzes dienen. Was, wenn nicht die aktuelle Klimakrise, löst genau diesen Schutzbedarf aus? Und dann gibt es da auf der anderen Seite noch die Grundrechte. Auch hier sind es gerade die freiheitlichen Denker, die eine liberale Gesinnung ohne die Freiheitsrechte anderer nicht als vorstellbar erachten. Diese Freiheitsrechte manifestieren sich in den Grundrechten, den Völkerrechten und den Menschenrechten.
Ein verantwortungsloses „weiter so“ hat insofern nichts mit liberalem Denken zu tun sondern mit der Missachtung ebenjener Menschenrechte. Bereits 2022 hat die UN-Vollversammlung das Recht auf saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als eigenständiges Menschenrecht anerkannt. Im Jahr zuvor hat das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, dass der unzureichende Klimaschutz die Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Wenn nun ausgerechnet mit Verweis auf liberale Werte die Missachtung der Freiheitsrechte durch unterlassene Regulation legitimiert wird ist das eine in sich unschlüssige Argumentation.
Und nicht zuletzt ist es ein Wegducken vor der Verantwortung. Eine Verantwortung, die entschlossenes Handeln und Maßnahmen erfordert. Und dass wir in der Lage sind oder zumindest einst waren, auf die Auswirkungen unseres umweltschädlichen Verhaltens mit Entschlossenheit zu reagieren, zeigt ein Blick in die Vergangenheit. Das Ozonloch wurde durch die Emission von FCKW hervorgerufen. Was waren die folgerichtigen Maßnahmen? FCKW wurde verboten. Der saure Regen wurde durch Emmisionen von Schwefeldioxid und Stickoxiden verursacht. Was wurde getan? Das Betreiben von Fahrzeugen und Erdöl-Raffinerien ohne Katalysator wurde verboten. Logisch, nachvollziehbar, verantwortungsvoll. Und wirksam. Ob es damals Politiker gab, die sagten „lass laufen. Es wird schon jemand etwas erfinden“? Nun, zumindest haben sie sich nicht durchgesetzt.
Und ja, es ist richtig. Wir legen Wert auf die freiheitlichen Prinzipien. Und zu Recht achten wir genau darauf, dass der Staat unserer Freiheitsrechte nicht ohne Not einschränkt. Aber es ist eben auch die freiheitliche Verantwortung, den berühmten Satz von Emmanuel Kant zu beachten: „die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“ Und das heisst, eine einseitige Ausrichtung auf das individualegoistische „Hauptsache ich“ mit offenen Augen zu begegnen. Alles andere wäre sinnbefreit.
Beitrag aus 2025